Naturschutz paradox – Fortsetzung von → Teil I

Die Blockadeversuche gegen den Windpark Niederheide im Kreis Minden-Lübbecke sind wesentlich älter. Sie lassen sich auch aus einem anderen Blickwinkel als dem des missbrauchten Weißstorches betrachten.

Bereits in den 90ern entwickelte die Kommune in dem Bereich Pläne für Windenergie-Gebiete. In diesem Zuge wurden Ideen für drei Windräder in Schröttinghausen und für zwei in Getmold geboren, zwei benachbarte, aber nicht zusammenhängende Gebiete. Die Geburt war bereits keine leichte, das Oberverwaltungsgericht musste letztinstanzlich den positiven Vorbescheid der Entwickler bestätigen. Genehmigt waren mithin insgesamt fünf Turbinen der Klasse Enercon E-82.

Der Nabu hat ein übersteigertes Geltungsbedürfnis

Allerdings überarbeitete der Investor das Vorhaben und setzte schließlich auf die leistungsstärkeren Räder E-101. Damit waren die bisherigen Bescheide hinfällig. Ein neues Genehmigungsverfahren ergab das alte Ergebnis: Die fünf Anlagen in zwei getrennten Bereichen durften gebaut werden.

Aber nicht ohne den juristischen Widerstand des Nabu. Er konnte es offenbar nicht verwinden, ohne sonderliches Mitspracherecht im Genehmigungsverfahren geblieben zu sein. Denn durch die Teilung der fünf Windräder auf zwei Gebiete, die einen ausreichend großen Abstand voneinander aufwiesen, konnten die umweltrelevanten Aspekte auf dem Wege der standortbezogenen Vorprüfung gewürdigt werden.

Die beiden Getmolder Mühlen wurden deswegen getrennt betrachtet, da sie den erforderlichen Mindestabstand des zehnfachen Rotordurchmessers (1010 Meter) zu der nächsten Schröttinghausener Anlage mit 1250 Metern problemlos einhielten.

Zwei Tage vor Baubeginn beginnt die Blockade

Zwei Tage vor Baubeginn grätschte der Nabu mit einem Eilantrag beim Oberverwaltungsgericht dazwischen. Verlangt wurde nicht weniger als die Aufhebung der Baugenehmigung. Die Münsteraner Richter gaben ihm statt und verlangten anders als das Verwaltungsgericht Minden nun eine Betrachtung der fünf Windräder als zusammenhängenden Windpark. Ab Ende Juli 2014 durfte auf Anweisung des Kreises Minden-Lübbecke keine Anlage mehr Strom aus Wind erzeugen.

Wohlgemerkt: Dies ist eine Entscheidung, die sich um Verfahrensfragen dreht. Keinesfalls ist damit ausgesagt, dass die aus Umweltschutzsicht bereits einmal als unbedenklich eingestuften Windräder bei gemeinsamer Betrachtung nun anders bewertet werden. Für die Projektierer bedeutet dies allerdings einen zusätzlichen Untersuchungsaufwand, mit dem die Unbedenklichkeit in Bezug auf Weißstorch und Rohrweihe neu nachgewiesen werden muss.

Für die Windenergie-Entwickler in Stemwede/Preußisch Oldendorf ist das Gebaren des Nabu alles andere als ein Ringen um die beste Kombination von Klima- und Artenschutz. Denn mit der zeitweisen Abschaltung von Windrädern während der Nistzeit von Weißstörchen war bereits ein Ausgleich erreicht worden.

Die Vögel sind weg, aber der Nabu kennt keine Gnade

Der Nabu aber schwingt die Axt weiter. Er tut dies im vollen Bewusstsein, dass eine Millioneninvestition in den Klima- und Naturschutz wie in Stemwede gerade in den Anfangsjahren ohne erzeugte Kilowattstunde Strom unweigerlich in Schieflage geraten wird. Der Nabu befördert diesen Prozess aktiv auch im September 2014, als das Verwaltungsgericht Minden den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Münster im Sinne der Windenergie abändert. Die Räder sollen sich ab sofort und zunächst bis Ende Januar 2015 drehen dürfen. Warum? Weil in einem Zeitraum, da die vermeintlich gefährdeten Weißstörche und Rohrweihen aus dem relevanten Bereich abgezogen sind, stillgelegte Windräder keinen Sinn ergeben.

Für den Nabu schon. Selbst wenn dort keine schutzwürdigen Arten mehr fliegen, will der Verband im Namen des Vogelschutzes die Energiewende und die Windräder jahrelang bis zu einer juristischen Entscheidung in der Hauptsache blockieren. Und so reagiert der Nabu natürlich reflexartig mit der Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster gegen die Lockerung durch die Mindener Richter. Das ist – im Verbund mit dem eingangs geschilderten, willkürlich konstruierten Weißstorch-Gefahrenszenario – Naturschutz paradox.