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Windräder müssen ihre Existenzberechtigung auch im Zusammenhang mit dem Einfluss auf das Landschaftsbild nachweisen. Unbestritten ist, dass Windenergieanlagen nicht zu übersehen sind. Ebenso unstreitig ist, dass die Windräder grundsätzlich nicht wahllos inmitten ursprünglicher Natur aufgestellt werden. Die Umgebung um uns herum ist eine Kulturlandschaft, die der Mensch durch Bauwerke, Verkehrstrassen, agrarische und forstwirtschaftliche Eingriffe stark für seine Zwecke gestaltet und verändert hat. Und weiter verändert: Die Versiegelung von natürlichen Flächen wird aktuell vom Umweltbundesamt auf etwa 70 Fußballfelder pro Tag geschätzt.

Auch jede Form der Energiegewinnung ist in der Landschaft zu sehen. Atom-, Gas- und Kohlekraftwerke prägen die Silhouetten ihrer Standorte, oberirdische Spannungsleitungen ziehen an Masten durch die Regionen. Und Windräder kommen als Element in die vom Menschen geprägte Kulturlandschaft hinzu. Ob ein Windrad das Landschaftsbild nachhaltig stört, kann ernsthaft nur unter Berücksichtigung der jeweiligen Umgebung, also im Einzelfall diskutiert werden. Die unberührte Natur, die Gegner gerne reflexartig vorschieben, gibt es in Deutschland kaum mehr. Tatsächlich sind wir umgeben von einer vielfältig durch den Menschen geformten Landschaft, agrarisch oder industriell geprägt.

Wo der Mensch dem Landschaftsbild seinen Stempel aufgedrückt hat, ist die Windenergie also als weiterer Mosaikstein dazu gekommen. Die Veränderung des Landschaftsbildes durch Windenergie spielt im Genehmigungsprozess eine wichtige Rolle. Die verträgliche Auswahl der Standorte ist Teil dieses Prozesses. Geklärt wird dabei das Verhältnis der Windräder zu Belangen des Naturschutzes. Darunter fällt auch die Wirkung auf das Landschaftsbild, die über landschaftspflegerische Begleitpläne untersucht wird. Die Kriterien für ein verträgliches Einfügen in die Landschaft sind allerdings nicht eindeutig zu fassen. Vielfalt, Eigenart und Schönheit der Landschaft sind relevante Begriffe in der Gesetzgebung. Sofern es um Ästethik geht, sind es Begriffe mit Interpretationsspielraum, die von der menschlichen Wahrnehmung abhängen. Weil diese stark subjektiv geprägt ist, legt dies für das Zusammenwirken von Landschaft und Windenergie eine detaillierte Einzelfallprüfung nahe.

Anders gesagt: Windenergieanlagen können den einen stören, für seinen Nachbarn gehören sie zum modernen Landschaftsbild dazu.

Flächenbedarf

Ein Windrad benötigt Platz für Fundament, Kranstellfläche und Zufahrtswege, mindestens 1200 m². Der Sockel benötigt etwa 100 Quadratmeter, dieser Bereich ist dauerhaft belegt. Das Fundament dagegen liegt im Wesentlichen im Erdreich. Für den Transport werden in der Regel vorhandene Wege genutzt und ausgebaut. Bei Windparks gelten Abstandsregeln zwischen den einzelnen Rädern, die rechnerisch auf die benötigte Fläche aufgeschlagen wird. Tatsächlich bleiben die Zwischenräume aber für die Landwirtschaft nutzbar.

IMG_0790 (Kopie)Grundsätzlich sorgt der technische Fortschritt bei den Windanlagen für geringeren Platzbedarf. Einerseits liefern modernere Anlagen mehr Ertrag als die Räder der frühen Generationen, weniger Windräder erzeugen also mehr Leistung. Andererseits erfolgt immer häufiger ein Austausch älterer Anlagen durch leistungsstärkere, das so genannte Repowering. Dies führt erneut zu einer Reduzierung der Standorte.

Wird die Windenergie aufgegeben, verwandelt sich der Standort in seinen ursprünglichen Zustand zurück. Dafür sorgen Rückbaugarantien. Zudem wird ein hoher Grad an Recycling der Altanlagen erreicht. Die Belastungen für Klima, Umwelt und nachfolgende Generationen, wie sie Atommüll und klimaschädliche Gase der Kohleverbrennung verursachen, sind also bei der Windenergie denkbar gering. Flächenfraß und nicht rückholbare Landschaftszerstörung wie bei der Braunkohle (Foto) sind bei der Windenergie also nicht gegeben.

 

Flächen finden

Ein gravierender Unterschied zur Energieerzeugung aus fossilen und atomaren Stoffen ist, dass der Energiespender Wind – wie auch die Sonne bei der Photovoltaik – nicht erst aufwändig abgebaut und verfügbar gemacht werden muss. Der Wind weht von sich aus, muss „nur“ eingefangen und umgewandelt werden.

Das erledigen Windenergieanlagen an vereinzelten Standorten und gebündelt in so genannten Windparks oder Windfarmen, die dezentral über das Bundesgebiet verteilt sind. Sie finden sich im Außenbereich von Siedlungs- und Ballungsgebieten und verändern dort das Bild der vom Menschen geformten Landschaft, der Kulturlandschaft.

Regionalbehörden und Kommunen steuern das Wachstum der Windenergie durch das Ausweisen von Vorranggebieten (Raumplanung) und Konzentrationszonen (Flächennutzungsplan). Den Ausbauzielen von Bund und Ländern entsprechend muss auf diesen verschiedenen Planungsebenen allerdings auch ausreichend Raum für die Windenergie ausgewiesen werden.

Eine Studie des Fraunhofer IWES im Auftrage des Bundesverbands Windenergie (BWE) hat als realistisch herausgestellt, dass in jedem Bundesland zwei Prozent nutzbare Fläche für Windenergie zur Verfügung stehen. 198 Gigawatt Leistung könnten dort installiert werden. Unter Berücksichtigung der regional verschiedenen Windstärken erwartet das Institut einen potenziellen Ertrag von 390 Terawattstunden (TWh). Dies entspricht fast zwei Dritteln des gesamten Stromverbrauchs in Deutschland (603 TWh im Jahr 2010).