DSCF4462 (Kopie)Die Deutsche Flugsicherung (DFS) ist als Herrscherin über den Luftraum der größte Blockierer der Energiewende. Windenergie an Land muss einen Sicherheitsabstand von 15 Kilometern im Umkreis von Funkfeuern einhalten. Viel Fläche für Windturbinen fällt dadurch komplett aus.

Ein erzwungener Abstand „ohne fachliche Erläuterung“, sagt Sylvia Pilarsky-Grosch, die Präsidentin des Bundesverbands WindEnergie (BWE). Sie und mit ihr die betroffenen Windmüller sind besonders zornig darüber, dass die DFS sich einem Dialog über praktische Lösungen verweigert. Einzelfallprüfungen gebe es bislang allein mit der militärischen Luftraumüberwachung.

Von den konkreten Prüfungen verspricht die Windbranche sich ähnliche Ergebnisse wie im Dialog mit der Bundeswehr. Wo das Drehfunkfeuer (VOR, DVOR) im zivilen Luftverkehr nicht entscheidend verfälscht werde, könnten auch Windparks innerhalb des 15-km-Umkreises entstehen.

Bei Heringsdorf liegen 42 Windenergieprojekte auf Eis

Auf ein Einlenken der Deutschen Flugsicherung wollen nicht mehr alle Beteiligte warten. So regt sich im Kreis Ostholstein kreativer Widerstand gegen die bürokratische Sturheit der DFS. 42 Neubauprojekte für Windturbinen und zahlreiche Repowering-Vorhaben liegen auf Eis, weil die Flugsicherung auf dem Puffer rund um das Funkfeuer Michaelsdorf bei Heringsdorf beharrt.

Die DFS hat allerdings die Rechnung ohne den Landwirt gemacht. Ihr Funkfeuer liegt gemäß Pachtvertrag auf einer Fläche von Jörg Hagmann-Thomas, der als Windmüller großes Interesse an einer einvernehmlichen Lösung für die Funkfeuer hat. Im Sinne der Flugsicherheit, aber auch im Sinne der Energiewende.

Kreativer Widerstand soll Flugsicherung an den Verhandlungstisch bringen

Weil er aber absehbar keine Kompromisslinie bei der DFS erkennen konnte, suchte der Land- und Energiewirt nach Lücken im Pachtvertrag für das Funkfeuer auf seinem Gelände. Er fand sie. Die genaue Lage des Grundstücks fehlt im Vertragswerk. Das Landgericht Lübeck folgte nun im November 2013 seiner Argumentation, dass durch diesen Missstand die Grundlagen für einen Pachtvertrag auf Zeit entzogen seien. Damit sei der eigentlich bis 2022 geschlossene Kontrakt hinfällig. Richtigerweise handele es sich also nicht mehr um einen befristeten, sondern um einen unbefristeten Vertrag, für den erweiterte Kündigungsmöglichkeiten bestehen.

Gleichwohl hat hier nicht die letzte Instanz gesprochen. Auch geht es dem Ostholsteiner Windmüller eher nicht um lückenlose Pachtverträge. Sondern um die Gesprächsbereitschaft der Deutschen Flugsicherung, die starre Haltung zu Tabuzonen um ihre Funkfeuer zugunsten verantwortungsbewusster Einzelfallprüfungen aufzugeben.

Das Urteil des Landgerichts Lübeck trägt das Aktenzeichen 17 O 26/13.