14 verbündete Kommunen verlieren den Kampf gegen eine Windmühle

141126 Dachau EinsWas der Antrag für eine Windenergieanlage mit 2,3 Megawatt und 180 Metern Gesamthöhe auslösen kann, zeigt ein Fall aus dem Landkreis Dachau in Bayern. Jenem Bundesland, das insgesamt eher windig von Ausbauzielen spricht, als dies ernsthaft zu erwägen. Entsprechend drehte sich bis zum Beginn des 2010er-Jahrzehnts keine einzige Windmühle im Landkreis Dachau mit seinen gut 578 Quadratkilometern Fläche und etwa 140.000 Einwohnern nordwestlich von München.

Das einzelne Windrad des Landwirts Gasteiger auf seinem Grund und Boden im nördlichen Dachauer Stadtteil Etzenhausen schreckte nicht nur die betroffene Kommune auf. Zugleich löste es 2011 hektische Betriebsamkeit bei den insgesamt 14 Landkreisgemeinden aus. Um eine Genehmigung für das Windrad auszusetzen, verwiesen die Kommunen auf ihr entstehendes gemeinsames „Landkreiskonzept“. Dies sollte umfassend und abgestimmt Konzentrationszonen für Windenergie ausweisen.

Dies führte im November 2011 dazu, dass der Bauantrag für das Gasteiger-Windrad vom Landratsamt Dachau nicht abschließend behandelt wurde. Schließlich arbeiteten 14 Kommunen ja intensiv an Flächennutzungsplänen, die künftig Standorte für Windenergie verbindlich festlegen sollten.

Klingt doch positiv.

Allerdings nicht für den bayrischen Verfassungsgerichtshof. Positiv wäre es nur, so ist der Richterspruch zu verstehen, sofern diese überörtliche Planung auch faktisch zu dem einen oder anderen Windrad in der Gegend führen würde.

Darauf ließen die Bemühungen der Gemeinden aber nicht schließen. Denn jede Planung dieser Art hat sich daran messen zu lassen, ob die ausgesuchten Flächen der Windenergie genügend (substanziell) Raum einräumen. Dieses Vertrauen in die Ernsthaftigkeit der behördlichen Bemühungen fehlte dem Verfassungsgerichtshof vollends.

Ein Landwirt bleibt bis zur letzten Instanz unbeirrbar

Die theoretisch geeigneten Flächen stellten sich nicht nur als zu klein heraus. Auch hatte die Planung unübersehbare Mängel. Vorgelegte Gutachten eines beauftragten Büros enthielten keinerlei Aussagen, in welcher Stärke der Wind in den ausersehenen Gebieten denn blase. Ohne Aussagen zur so genannten Windhöffigkeit aber sei zu vermuten, dass sich die Flächen eher noch reduzierten, auf denen Windenergieanlagen wirtschaftlich betrieben werden könnten.

Den Kommunen des Landkreises Dachau attestierte der Gerichtshof letztlich eine Negativplanung in Sachen Windenergie. Eine, die unterm Strich ungeeignet war, die Gasteiger-Windmühle auch nur annähernd zu verzögern oder gar zu verhindern. Das „Landkreiskonzept“ erschien so minderwertig, dass der Gerichtshof sogar die Rechtmäßigkeit der Gesamtplanung für den Landkreis in Zweifel zog.

Als großer Gewinner darf sich Landwirt Gasteiger fühlen. Er hat im von regenerativer Energiegewinnung aus Wind nicht gerade verwöhnten Bayern tatsächlich Historisches geleistet. Das erste Windrad des Landkreises Dachau dreht sich auf seiner Anhöhe. Aber nur, weil er den Blockadeversuchen der bayrischen Politik und Behörden bis zur letzten Instanz getrotzt hat.