Bayern verbietet Wind ab einer Höhe von 100 Metern


Gilt vorsorglich zur Abwehr hoher Windräder: die 100M-Regelung. Sie verbietet Winde ab 100 Metern Höhe. (Grafik: © Windkraftsatire)

Gilt vorsorglich zur Abwehr hoher Windräder: die 100M-Regelung. Sie verbietet Winde ab 100 Metern Höhe. (Grafik: © Windkraftsatire)


Wind darf in Bayern ab sofort nur noch in einer Höhe von maximal 100 Metern wehen. Diese Nachricht ließ die CSU-Landesregierung jetzt am Bayerischen Verfassungsgerichtshof platzen. Der Ort ist gut gewählt, schließlich begann dort am Dienstag (12. April 2016) die Verhandlung über die Popularklage gegen das im November 2014 verabschiedete 10H-Gesetz. Das besagt, dass Windräder zu Wohnhäusern einen Mindestabstand des Zehnfachen ihrer Höhe einhalten müssen. Nach dem Stand der Technik wären dies etwa zwei Kilometer.

Ob die Verhandlung angesichts der neuen Wind-Richtungsentscheidung des Kabinetts überhaupt fortgesetzt wird, blieb am Dienstag offen. Sinn ergebe ein für den 9. Mai erwartetes Urteil nicht mehr, findet Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU): „Da wir die Windhöhe begrenzen, werden moderne Windräder mit einer Gesamthöhe von 200 Metern sowieso überflüssig.“ Weniger hohe Räder sind wegen der Windverhältnisse in Bayern kaum rentabel.

Investitionsprogramm gegen fallende Alpenwinde

Zeitgleich kündigte Bayerns Umweltministerin Ulrike Scharf ein Millionen schweres Investitionsprogramm gegen fallende Alpenwinde an. „Wir wollen sicherstellen, dass da oben mit dem heutigen Tage wirklich Ebbe mit Wind ist.“ Am Frauenhover Institut werden im Auftrag der Staatskanzlei bereits technische Abwehrmöglichkeiten gegen alle möglichen Windspielarten erprobt: Sturm, Föhn, Fahrtwind (englischer Fachbegriff: wind of fart).

Das Seehofer-Kabinett präsentiert die neue 100M-Regelung vorsorglich für den Fall, dass das oberste bayrische Gericht die 10H-Regelung als verfassungswidrig einstuft. Dies wird in der Klageschrift formuliert, die von der Klagegemeinschaft Pro Windkraft gemeinsam mit den bayerischen Landtagsfraktionen von Bündnis 90/Die Grünen, SPD und Freien Wählern eingereicht worden ist.[1]

Seehofer: „Schluss mit dem Windturmbau zu Bamberg!“

Die Gegner der im November 2014 beschlossenen 10H-Regelung führen ins Feld, dass im Freistaat seither nur noch zehn neue Anträge (April bis September 2015) für Windräder gestellt worden seien. 2014 seien es dagegen noch über 300 Anträge gewesen. Seehofer erklärt dazu mit Gegenwind abweisender Miene: „Hoch hinaus kommts ihr Windmüller nimmer. Endlich ist Schluss mit dem Windturmbau zu Babel und Bamberg, in Windach und Windberg!“

[1] Die Initiative Pro Windkraft erklärt hier den Gang vors Bayerische Verfassungsgericht.

2 Kommentare
  1. Seltsam, trotz unserer Informationsvielfalt können einige nicht „umschalten“. Eine intakte Um- und Mitwelt ist die Grundlage für den Fortbestand ihrer Lebewesen. Wind ist eine Kraft, die auch schon früher genutzt wurde. Warum sollte es heute anders sein? Gerade in Bayern stehen viele AKW. Wie lange sollen die noch laufen? Und der Restmüll ist eine Bürde für zig Generationen nach uns.
    Wind muss dort genutzt werden, wo er da ist.

  2. Ihr habt da etwas durcheinandergebracht, aber Bundesverkehrsminister Dobrindt will tatsächlich eine Höhenbegrenzung von 100 m bei der Nutzung thermischer Aufwinde durch Modellflugzeuge. Achtung, das ist keine Satire! Nachzulesen auf http://www.pro-modellflug.de
    Ich hoffe auf viele solidarische Unterzeichner!

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