DSC_0164 (Kopie) Die Stadt Siegen in Nordrhein-Westfalen ist weitgehend frei von Windrädern. Man könnte meinen, dies habe topographische Gründe. Nur rund 13 Prozent der Stadt sind theoretisch nutzbare Freifläche, ein Großteil des bergigen Stadtgebiets ist bewaldet. Besondere Verantwortung für das Fehlen von Windenergie tragen allerdings die Handelnden in Rat und Verwaltung.

Beinahe 20 Jahre bedeckt Siegen sich mit dem Feigenblatt von drei Windvorrangzonen mit insgesamt 10 Hektar Größe, auf denen ein einziges 600-kW-Windrad (2002) zu finden ist. Die Zonen gehen auf eine 1996 eingeleitete Vorrang-Planung für Siegen zurück, die zur Abwehr von Windrad-Wildwuchs eingeleitet und 2001 wirksam geworden worden war.

Dass Kommunen Flächen für Windenergie ausschließen, ist soweit nicht zu beanstanden. Gerichte achten heute aber besonders darauf, dass mit Vorrangzonen nicht nur Bereiche ausgeschlossen werden, sondern zugleich substanziell Raum für Windenergie ausgewiesen wird. Alles andere wäre eine Negativplanung, also Verhinderungstaktik – was das Bundesverwaltungsgericht 2002 erstmals deutlich herausstreicht.

Die fast windradfreie Kommune ruht sich auf leeren Vorrangzonen aus

Siegens dürre Windpläne aus 2001 sind ein Jahr älter und waren seinerzeit einer Überprüfung nach der Maßgabe des Bundesverwaltungsgerichts gerade noch entronnen. Aber spätestens seit diesem Urteil und den folgenden positiven Erlassen zur Windenergienutzung im Wald kann die Stadt sich nicht länger auf dem einen Windrad im Stadtgebiet ausruhen. Der Initiator eines Bürgerwindparks, Sebastian Schäfer, macht zudem gerichtlich Druck gegen die ursprünglichen Vorrangzonen. Es handele sich um Alibi-Flächen, lautet Schäfers Vorwurf. Die Flächen sind klein, bieten Platz für maximal ein Windrad und kollidieren überdies mit ganz anderen kommunalen Wünschen.

Eine der beiden noch in Frage kommenden Freiflächen im Ortsteil Oberschelden ist seit jeher für ein Gewerbegebiet vorgesehen. Diese Pläne sind sogar älter als das Ausweisen einer Windkraftzone an derselben Stelle mit dem 2001 wirksam gewordenen Flächennutzungsplan. In diversen städtischen Dokumenten zur Änderung der entsprechenden Flächennutzungspläne ist das Ignorieren der Windvorrangfläche belegt. Wir halten fest: Siegen will dort also seit Langem eigentlich ein Gewerbegebiet, weist aber dennoch die Fläche pro forma dem Wind zu. Ein weiterer Hinweis darauf, dass es der Kommune mit der Windenergie nicht allzu ernst ist.

2007 werden die Pläne für das Gewerbegebiet auch noch intensiviert. Etwas später reifen Sebastian Schäfers Gedanken für einen Bürgerwindpark mit vier Windrädern. Die Stadt genehmigt sie nicht – mit Verweis auf die vorhandenen Vorrangzonen und den daraus folgenden Ausschluss aller weiteren Flächen.

Windenergie im Wald: Ein Planer geht voran, die Stadt folgt gezwungenermaßen

Schäfers gewünschte Windmühlen liegen an anderer Stelle – im Wald. Weil der Windenergie-Initiator die mangelnde Begeisterung der Stadtoberen für Windräder kennt, klagt er gegen die verweigerte Baugenehmigung und nimmt als Argumentationshilfe dabei die Alibi-Vorrangzonen der Stadt ins Visier. Zu klein und untauglich, sagt er. Denn der Eigentümer einer Fläche habe überhaupt kein Interesse an Windenergie auf seinem Areal und die Stadt überplane dieses zusätzlich mit dem ominösen Gewerbegebiet.

Der Stadt dämmert offenbar, dass „substanzieller Raum für Windenergie“ anders interpretiert werden muss. Besser also eine neue Planung, bevor ein Gericht die Untauglichkeit der früheren Pläne feststellt. Zumal Wald nicht mehr grundsätzlich für Windräder tabu ist. Siegen steht unter Zugzwang, hat über ein Jahrzehnt lang kein Windrad mehr genehmigt und keine vernünftige Grundlage, über Bauanträge im Wald zu entscheiden.

Und so entspinnt sich aktuell ein Wettlauf in Siegen. Sebastian Schäfer hat Berufung gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Arnsberg beantragt, das im April 2014 der Stadt zunächst einmal Zeit zum Durchatmen lässt. Denn die Baugenehmigung für den Bürgerwindpark hat das Gericht Schäfer nicht zuerkannt. Ein Grund dafür ist der 2011 begonnene Prozess, neue Windkonzentrationszonen in Siegen auch für Waldgebiete auszuweisen. Vor 2015 wird der neue Flächennutzungsplan vermutlich nicht in Kraft treten.

Neue Windräder in Siegen sind nur eine Frage der Zeit

Schäfers Klage richtet sich ja gegen die alten Vorrangzonen, die er verständlicherweise für Alibi-Flächen hält. Kippt die nächste Instanz die alten Stadt-Pläne, könnte Schäfer angesichts seiner wasserdichten Genehmigungsunterlagen sofort bauen. Behält die Stadt Siegen recht, rücken die von der Kommune erwogenen Windvorrangzonen im Wald in den Fokus. Schäfer beobachtet mit Interesse, dass die von der Stadt geprüften Flächen größtenteils mit seinen ausgewählten Standorten übereinstimmen. Zwei Standorte liegen in den städtischen Prüfzonen, ein dritter befindet sich nur etwa 60 Meter von Schäfers Windrad-Stelle entfernt.

Schäfer kann und will das Arnsberger Urteil nicht hinnehmen. Warum nicht? Er befürchtet, dann neuen Verschleppungsstrategien der Kommune ausgesetzt zu sein. Ohne Beharrlichkeit sei die Stadt Siegen nicht zu einer Windenergie-Planung zu bewegen, die mit Recht und Gesetz in Einklang stehe. Ob die Stadt Siegen den Bürgerwindpark aufhalten kann, ist mehr und mehr fraglich. Die Zeit der Windvorrangzonen ohne Windräder läuft ab.