Eine Hängepartie – maßgeschneidert von Hochsauerlandkreis und LANUV

Flügel schwebend Kran

Selbst ein fast volles Windvorranggebiet, von der Kommune gewollt und von der Bezirksregierung Arnsberg genehmigt, bietet noch Platz für Verzögerungstaktiken. Fünf Jahre nach der ersten Windernte im Hochsauerland (NRW) muss nun für das letzte mögliche Windrad ein umfangreiches Artenschutzgutachten erstellt werden. Ohne dass von den bereits vorhandenen Anlagen eine nachweisbare Gefahr ausgegangen wäre.

Konkret harrt das Windvorranggebiet Arnsberg-Kirchlinde seiner Vollendung. Begonnen hat die regenerative Zeitrechnung 2009, seither drehen sich dort die Rotoren von drei Windrädern des Typs Enercon E-82. Der kleine Park sieht noch eine vierte Anlage vor, dann wäre die 1998 von der Kommune ausgewiesene Fläche voll.

Das geplante Windrad bietet wirksamen Schutz – wird aber blockiert

Schon damals war eine vierte Anlage ernsthaft in Erwägung gezogen. Als viertes Windrad des ursprünglich beantragten Typs E-70 hätte sie am genehmigten Standort allerdings gewisse Betriebsbeschränkungen in Kauf nehmen müssen. Der Rotmilan ist in der Nähe von Standort 4 zu Hause.

Der Windpark-Entwickler beschränkte sich seinerzeit in einer neuen Planung auf drei Standorte, weil er dort ohne Auflagen sogar die Räder des Typs E-82 errichten durfte. Im August 2012 legte er für den vierten Standort im Vorranggebiet Kirchlinde einen neuen Genehmigungsantrag vor. Einen, der dem Schutzbedarf des Greifvogels ausreichend Rechnung trägt. Sollte man meinen. Doch was bei der Inbetriebnahme der drei Schwester-Anlagen 2009 galt, ist nur drei Jahre später Makulatur.

Nun reicht nicht aus, dass im Windpark Arnsberg-Kirchlinde bis dato kein Kollisionsopfer unter Rotmilanen festgestellt worden ist. Auch hilft eine risikoärmere Planung nicht weiter. Der Windenergie-Unternehmer beantragte ein Windrad E-101. Dessen Turmhöhe von 149 Metern sorgt dafür, dass die Rotoren im niedrigsten Bereich 99 Meter über dem Boden entlang streichen. Der Rotmilan unternimmt lediglich einen Bruchteil seiner Flüge in dieser Höhe (unter zehn Prozent) und ist damit weitgehend außer Gefahr.

Die Vorsicht der Behörden gilt wohl eher anderen

Doch die Behörden wie die Verwaltung des Hochsauerlandkreises und das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) sind offenbar vorsichtig geworden. Hatten sie vor fünf Jahren nichts gegen ein eingeschränkt laufendes Windrad am vierten Kirchlinder Standort einzuwenden, bereitet ihnen ein noch einmal risikoärmeres Rad an Ort und Stelle nun Kopfzerbrechen. Gemutmaßt wird, dass die Behörden eher vor den klagefreudigen Natur- und Artenschutzverbänden Vorsicht walten lassen denn vor dem in Kirchlinde bis dato nicht nennenswert gefährdeten Rotmilan.

Denn nun wird im formellen Verfahren nach dem Bundesimmisionsschutz-Gesetz (BImSchG) eine umfangreiche Raumnutzungsanalyse für den Rotmilan verlangt. Ein Verfahren mit enormem Aufwand, das die Flugbewegungen von dem in 500 Metern Abstand zum beantragten Windrad gelegenen Milan-Horst erfassen soll.

Kommt überhaupt ein Vogel geflogen?

Und so verstrich das Jahr 2013, ohne dass das Fundament gelegt, der Turm gebaut und die Rotoren in den Wind gestellt werden konnten. Stattdessen werden Vogelflüge beobachtet. Was grundsätzlich in vielen Genehmigungsverfahren sinnvoll erscheint. Nun ist aber der höhere Turm in Kirchlinde nicht das einzige Argument dafür, dass es sich um einen für den Rotmilan äußerst verträglichen Windrad-Standort handelt. Hinzu kommen weitere Aspekte des Bauvorhabens, wie etwa gebräuchliche Ablenkmanöver: Durch das Anlegen alternativer Nahrungshabitate für den Greifvogel soll der besagte Rotmilan bei seinen Flügen vom Windrad weg geleitet werden.

All diese Vorhaben und Vorarbeiten aber wurden mit dem Argument Artenschutz vom Tisch gefegt. Ausgerechnet in einem kleinen Windpark, der von der Stadt Arnsberg genau dort gewollt und beschlossen worden war. Ein Windpark, dessen vierte Mühle am weitesten von der Bebauung entfernt liegt und damit – anders als seine Vorgänger – Nachbarschaftsklagen nicht zu befürchten hat. Was wiederum die Anwohner vor den Kopf stoßen muss, deren Klagen seinerzeit erfolglos geblieben waren und die nun verstehen sollen, dass ein einzelner Vogel nicht nur Betriebseinschränkungen bewirken, sondern ein Windenergieprojekt möglicherweise vollständig verhindern kann. In einem Windpark, der mit dem Antrag auf das vierte Rad genau in dem Maße wachsen will, wie die Vorrangplanung es erlaubte.

Die Illusion der Politiker von „konfliktfreien Standorten“

Die umweltschonende Windenergie indessen gerät einmal mehr zum Spielball der Blockierer. Jener Blockierer, die hier einen großen Abstand zur Bebauung fordern und dort eine größtmögliche Pufferzone für gefährdete Arten verlangen. Die Prämisse von Politikern und Ministerien, für die Windenergie möglichst konfliktfreie Standorte zu finden, gerät somit auch in Arnsberg-Kirchlinde zur Illusion. In der Praxis scheint es solche Orte jedenfalls nicht zu geben.

Im Allgemeinen wie im Speziellen für das vierte Kirchlinder Windrad gilt somit: Der Ausgang der Energiewende ist offen.